Wahlarztinformation:
Um mir ausreichend Zeit für jeden meiner Patienten nehmen zu können und kurze Wartezeiten sowie eine rasche und flexible Terminvergabe zu ermöglichen, habe ich mich für das Wahlarztsystem entschieden.
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Allgemeinmediziner oder Facharzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Daher verrechnet der Wahlarzt seine Leistung mittels einer Privathonorarnote direkt mit dem Patienten.
Die Krankenkasse erstattet dem Patienten bis zu 80% des aktuellen Kassentarifes der betreffenden Leistung. Auf die tatsächliche Höhe des erstatteten Betrages hat der Wahlarzt keinen Einfluss, dies liegt allein im Ermessen der Krankenkassen. Besteht eine private Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel kann die Erstattung höher, ggf. sogar kostendeckend sein.
Gerne reichen wir für Sie die Honorarnote mit der Bitte um Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Ich verfüge über ÖÄK- Zertifikate im Bereich der Sonographie (Abdomen, Venen, Arterien, hirnversorgende Arterien, Pleura und Lunge) und Echokardiographie, sodass auch diese Leistungen zu einem gewissen Prozentsatz von der Krankenkasse erstattet werden.
Leistungen, welche nicht im Katalog der betreffenden Krankenkasse enthalten sind, werden nicht erstattet. Hierzu gehören z.B. Impfungen, Atteste, Versicherungsgutachten etc. Auch hier bildet die private Zusatzversicherung oftmals eine Ausnahme.
Wir informieren Sie gerne vorab über die voraussichtlichen Kosten, welche im Zuge einer Behandlung auf Sie zukommen werden.
Scheuen Sie sich bitte nicht, sich bei mir oder meinen Assistentinnen über die Kosten zu erkundigen!